Musik ist Bildung

Auch die Musikschulen bleiben in Baden-Württemberg für den Präsenzunterricht geöffnet.

Die Corona Verordnung für Musikschulen vom 23.10. des Kultusministeriums Baden-Württemberg bleibt den Unterricht betreffend weiterhin in Kraft.

Der Unterricht kann nach den Herbstferien ab 02.11. wie gehabt ohne jegliche Einschränkungen stattfinden. Das betrifft auch den Gruppen- und Ensembleunterricht. Die Nutzung schulischer Räume (also der allgemeinbildenden Schulen) und die Bildungskooperationen mit Schulen und Kitas sind nach wie vor erlaubt und in keiner Weise eingeschränkt.

Aber: nach der geänderten Corona-Verordnung des Landes sind ab 02.11 und zunächst bis zum 30.11.2020 sämtliche Veranstaltungen mit Publikumsverkehr untersagt. Hierzu zählen unter anderem auch Konzerte, Vorspiele, Workshops und andere musikalische Veranstaltungen.

Auch darf der Ballettunterricht  im November nicht durchgeführt werden!!

Von den Neuregelungen ist leider auch unser Wettbewerb  am 21./22. November betroffen:

Der 40. Gaggenauer Wettbewerb muss also ebenfalls entfallen.

Bitte weiterhin die Hygiene -Maßnahmen der SMdK beachten!

Diese stehen hier nochmals zum Download bereit: