Die aktuelle Inzidenzstufe 2 besagt, dass die Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises entfällt!

Musikschulgebäude
© Musikschule Gaggenau

Die jeweils geltenden Corona-Regelungen für den Musikschulbetrieb orientieren sich wie bisher an den 7-Tage-Inzidenzen an Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in dem Stadt-/Landkreis, in der die Musikschule ihren Sitz oder einen Unterrichtsort hat.

Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 10 (das ist neu!).

Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen  in Folge unter 35.

Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 50.

Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge über 50.

Ab 28.Juni gilt:

es gibt keine Teilnehmerbegrenzung bei allen Ensembles mehr.

Keine Maskenpflicht im Freien und in Unterrichtsräumen!

Allerdings nach wie vor im Gebäude auf Begegnungs- und Aufenthaltsflächen.

Hygiene- und Abstandsregeln haben nach wie vor Bestand. Das regelmäßige Belüften geschlossener Räume wird seitens des Landes nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern nur noch empfohlen.

Und die wichtigste Änderung für die Inzidenzstufe 2:

die Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises entfällt.

Kein Schüler (auch Erwachsene) muss ab dem 28. Juni mehr einen Negativtest nachweisen, solange die Inzidenzstufe 2 besteht.