Neue Verordnung für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen mit weiteren Lockerungen und Vereinfachungen
Die bisher gültige Corona-Verordnung für Musik- und Jugendkunstschulen war durch eine Vielzahl von verschiedenen Regelungen geprägt. Im Zuge der neuen landesweiten Corona-Verordnung, die ab dem 1. Juli 2020 gilt, wird auch die Verordnung für Musik- und Jugendkunstschulen angepasst, die ebenfalls ab 1. Juli 2020 in Kraft tritt.
Weitere Informationen:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über den Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen gilt ab dem 1. Juli 2020. Sie ist unter dem folgenden Link abrufbar: