Weiterhin bleiben die Musikschulen des Landes bis zum 28. März geschlossen.
Die aktualisierte Corona Verordnung ermöglicht den Unterricht an Musikschulen
nur in den Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100. (Gültig seit 22. März!)
Wenn dies der Fall ist kann nach § 20 Abs. 3, Nr. 4 der Corona-Verordnung der Unterricht stattfinden, solange die 7-Tage Inzidenz nicht steigt:
- Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen von bis zu fünf Kindern bis einschließlich 14 Jahre anbieten. Dies gilt nicht für Ballett- und Tanzschulen.
- Seit 22. März gilt:Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen Unterricht anbieten. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 im Stadt-/Landkreis dürfen sie nur Online-Angebote anbieten (Notbremse).
Die gesamte Corona-Verordnung lesen Sie bitte hier.
Nach aktueller Lage am 08. März 2021 kann die Musikschule Gaggenau also weiterhin nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Der Online - Unterricht findet wie gewohnt statt.
Bei Änderungen werden wir an dieser Stelle darüber informieren!
Bleiben Sie gesund!
Es grüßt Sie herzlich,
das Team der Musikschule Gaggenau.