Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der Musikschule,
ein sehr ungewöhnliches Schuljahr liegt hinter uns, und wir freuen uns, dass Sie uns trotz aller widrigen Umstände, mit denen Sie und wir zu kämpfen hatten, die „Treue halten“. Die neuen Eltern und Schüler an unserer Musikschule möchten wir hiermit herzlich willkommen heißen.
Wir hoffen, Sie hatten eine erholsame Sommerzeit, in der sich nicht alles nur um „Corona“ gedreht hat. Das Thema ist leider nach wie vor präsent, und wir müssen wohl auch im beginnenden Schuljahr mit einigen Sonderregelungen leben.
Zunächst einmal gilt an unserer Schule weiterhin unser Hygienekonzept!
Abstand halten und Maske tragen im gesamten Gebäude. Die Maskenpflicht gilt auch nach wie vor im Unterricht, mit Ausnahme von Gesang und Unterricht an Blasinstrumenten. Die Ballettschüler*innen kommen bitte weiterhin bereits umgekleidet zum Unterricht.
Ebenso hat die 3G Regel für alle Schüler*innen nach wie vor Bestand!
Im Einzelnen heißt das:
Wer einen Immunisierungsnachweis (vollständig geimpft / Genesen) vorweisen kann, muss diesen einmalig der Lehrkraft vorlegen. Diese Personen sind zukünftig von der Nachweispflicht befreit. Ist das bereits im vergangenen Schuljahr geschehen, so entfällt diese Pflicht Kinder bis 5 Jahre, und Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, sind von der Nachweis- und Testpflicht ausgenommen.
Ebenso alle Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen. Da in diesen Schulen regelmäßig getestet wird, entfällt die Nachweispflicht für den Unterricht an der Schule.
Lediglich Schüler unserer Schule, die nicht unter den oben genannten Personenkreis fallen, sind verpflichtet einen negativen Coronatest vorzulegen. Nachweise können ein negativer Antigenschnelltest sein (24 Stunden gültig) oder ein negativer PCR Test (48 Stunden gültig). Laut aktueller Corona Verordnung sind die Lehrkräfte verpflichtet diese Nachweise zu prüfen.
Nach den Sommerferien, mit Beginn 13. September 2021, gilt die 3G Regel auch für alle Mitarbeitenden der Musikschule. Mit diesen Maßnahmen soll das Infektionsgeschehen so eingedämmt werden, dass wir ohne weitere Einschränkungen durch die kalte Jahreszeit kommen.