Musikschulgebäude
© Musikschule Gaggenau

Die Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 25. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben.

Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen.

Landesverordnung Musik- und Kunstschulen


Erfreulicherweise fallen die Corona Infektionszahlen schnell. Darüber hinaus wird mittlerweile nahezu überall auf Freiwilligkeit bezüglich des Tragens der Maske gesetzt. Aus infektiologischer Sicht gibt es nun keinen Grund mehr, länger als nötig an der Maskenpflicht in der SMdK festzuhalten.


Die Anordnung zur Maskenpflicht wird mit Ablauf des 10. April aufgehoben.
Damit steht es ab Montag, dem 11. April, jeder Person frei, die Schule ohne Mund‐
Nasenschutz zu betreten. Die Maskenpflicht entfällt auch im Unterricht, in allen
Unterrichtsfächern. Ich empfehle trotzdem weiterhin eine Maske zu tragen, vor allem, wenn
ein Mindestabstand von 1,5 Metern über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten werden
kann.


Wir sollten nichtsdestotrotz gegenseitige Rücksicht walten lassen. Sollte im Unterricht, bei
Gesprächen, oder in Fällen, in denen ein empfohlener Abstand von 1,5 Metern über einen
längeren Zeitraum nicht eingehalten werden kann, eine Person den Wunsch äußern, dass Sie
in der Situation eine Maske aufsetzen, bitte ich darum, im fairen Umgang miteinander
diesem Wunsch nachzukommen.



Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume, Händewaschen und Desinfizieren sollte weiterhin selbstverständlich sein.